Bezirkskönigsordnung und Ergebnisse

Einladung zum Bezirkskönigsschießen am 30.09.2023

Einladung zum Landrat-Pokalschießen

BEZIRKSKÖNIGSORDNUNG
FÜR DEN
SCHÜTZENBEZIRK 30 MAIN-KINZIG

Laut Beschluss des Bezirksvorstandes mit Wirkung vom 01. September 2017.

§ 1 Bezirkskönigsfamilie

Das Amt und die Würde der Bezirkskönigsfamilie, bzw. des Bezirksschützenkönigs oder -königin und deren 1. und 2. Ritter oder Ritterin, sowie des Bezirksjugendkönigs oder -königin und deren 1. und 2. Jugendritter oder -ritterin kann nur erlangen, wer ordentliches Mitglied eines Schützenvereins des Schützenbezirkes 30 Main-Kinzig ist und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte ist.

Als äußeres Zeichen ihrer Würde werden der Bezirkskönigsfamilie die Insignien in Form von einer Bezirkskönigskette und den Rittern Orden, sowie dem Bezirksjugendkönig oder -königin und den Rittern Orden überreicht. Die Ausgezeichneten bilden gemeinsam die Bezirkskönigsfamilie.

Die Auflagenschützen (Senioren/innen) ermitteln am gleichen Tag ihren Bezirksseniorenkönig oder -königin und der Teilerbeste erhält einen Orden.

Mit der Übernahme des Amtes verpflichten Sie sich bei Veranstaltungen, zu denen Sie eingeladen werden, das Ansehen des Schützenbezirkes 30 Main-Kinzig würdig zu vertreten.

§ 2 Teilnahmeberechtigung am Bezirkskönigschießen

Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied, das im Schützenbezirk 30 Main-Kinzig in den Vereinen gemeldetes Mitglied ist.

Bezirksschützenkönig oder -königin kann werden, der im Sportjahr, in dem das Landeskönigschießen stattfindet, das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Bezirksjugendkönig oder -königin kann nur werden, der im Sportjahr, in dem das Landeskönigschießen stattfindet, das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Dasselbe gilt für die Bezirksritter oder -ritterin, sowie für die Bezirksjugendritter oder -ritterin.

Bei den Auflageschützen (Senioren/innen) ist keine Altersgrenze gesetzt.

§ 3 Austragungsmodus des Bezirkskönigschießen

Das Bezirkskönigschießen und Bezirksjugendkönigschießen wird nach den gültigen Regeln des Hessischen Schützenverbandes geschossen. Die Teiler mit der Luftpistole werden durch den Divisor 2,5 geteilt.

Nach einem Vorstandsbeschluss können beim Bezirkskönigschießen die Gewehrschützen mit Schießsportbekleidung nach der aktuellen Sportordnung schießen.

Geschossen werden 20 Schuss, stehend freihändig entweder auf Scheiben oder auf elektronischen Anlagen, gemäß der Sportordnung Teil 0, Ziffer 0.4.3.1, wovon der beste Teiler in die Wertung kommt. Probeschüsse sind nicht erlaubt.

Die Schießzeit beträgt max. 30 Minuten. Für die Reihenfolge der Sieger ist der beste Teiler eines Schützen maßgeblich. Bei Teilergleichheit zählt der nächstbeste Schuss der 2 Erstplatzierten. Die Höhe des Startgeldes wird vom Bezirksvorstand festgelegt.

§ 4 Meldung der Bezirkskönigsfamilie

Die Bezirkskönigsfamilie wird gemäß Ausschreibung des Hessischen Schützenverbandes zum Landeskönigschießen gemeldet. Gemeldet wird der Bezirkskönig oder -königin, sowie der Bezirksjugendkönig oder -königin. Entscheidend zur Meldung ist ausschließlich der Teiler, der beim Bezirkskönigschießen erzielt wurde, ohne unterschied ob König oder Königin.

Gemeldet kann nur werden, wer im Jahr des Landeskönigschießen das 21. Lebensjahr vollendet, bzw. des Landesjugendkönigschießens das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sollte der Bezirkskönig oder -königin verhindert sein und kann nicht am Landeskönigschießen teilnehmen, so ist dies unverzüglich dem Bezirksschützenmeister mitzuteilen.

§ 5 Ort und Zeitpunkt des Bezirkskönigschießen

Austragungsort und der Zeitpunkt des Bezirkskönigschießens soll mit einem Schützenverein abgestimmt werden, der sich für die Durchführung eines Bezirksschützenfestes bewirbt.

Findet kein Bezirksschützenfest statt, so wird das Bezirkskönigschießen bei einem Verein durchgeführt, der sich hierfür bewirbt.

Der Termin des Bezirkskönigschießens wird rechtzeitig den Bezirksvereinen bekannt gegeben, spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.

§ 6 Proklamation der Bezirkskönigsfamilie

Die Proklamation findet am Hauptfesttag (Bezirksschützenfest) statt. Sollte kein Bezirksschützenfest stattfinden, wird noch am Ende des Tages vom Bezirkskönigschießens die Proklamation durchgeführt. Der amtierende Bezirksschützenkönig oder -königin ist anwesend und gibt seine Königskette ab und erhält dafür einen Königsorden überreicht. Der Bezirksschützenmeister oder Stellvertreter überreicht die Insignien (Königskette und Orden) an die Bezirkskönigsfamilie. Ebenfalls erhält der beste Auflageschütze/in einen Orden.

Der Bezirkskönig oder -königin hat die Kette pfleglich zu behandeln und haftet bei Beschädigung oder Verlust. Mitglied der Bezirkskönigsfamilie kann nur werden, wer bei der Proklamation anwesend ist.

§ 7 Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirkskönigsfamilie
Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirkskönigsfamilie tritt ein:
1. Bei Ausschluss oder Austritt aus dem Verein, in dem der Schütze ordentliches Mitglied ist.
2. Bei Verlust der Bürgerlichen Rechte.

Ruhen des Amtes und der Würde, erfolgt wenn:
1. Nach Ablauf des folgenden Kalenderjahres keine neue Bezirkskönigsfamilie ausgeschossen wird.
2. Höhere Gewalt oder Todesfall des Mitglieds der Bezirkskönigsfamilie eintritt.

§ 8 Anderungen
Änderungen können nur durch den Bezirksvorstand beschlossen werden.
Beschlossen in der Bezirksvorstandsitzung am 01. August 2017.
Geändert in der Vorstandsitzung am  26. Juni 2018.

BSM/in Birgit Sczeburek
Stellv. BSM Uwe Frischkorn
Stellv. BSM Emanuel Ernst
BSL Frank Sczeburek
BSM Eilhardt Altenhofen
BJL Werner Bauscher